Zahlreiche Menschen engagieren sich bundesweit in den Selbstverwaltungsorganen der sozialen Sicherungssysteme. Zum einen sind das entsandte Personen der Arbeitgeberseite, zum anderen weitaus größeren Anteil aber sind das Menschen, die auf verschiedenen Wegen von der Arbeitnehmerseite in die Gremien der Selbstverwaltung gewählt werden. Wie wichtig es ist, dass diese Seite stark vertreten ist, zeigt sich in der Arbeit der Widerspruchsausschüsse, die den Versicherten die Gewissheit geben, dass bei Entscheidungen der Versicherung auch ihre Seite gesehen wird. Das ist ein wesentlicher Vorteil zur Praxis in manchen Bundesländern, wo das Widerspruchsverfahren abgeschafft worden ist. So muss in Niedersachsen sofort der kostenträchtige Weg zum Gericht gewählt werden, wenn man mit Entscheidungen der Verwaltung nicht einverstanden ist. Angesichts der komplexen Rechtsmaterien kann dieser Weg dort oft nicht ohne anwaltliche Unterstützung gegangen werden. Das ist eine sehr abschreckende Regelung, die wahrscheinlich dazu führt, dass Menschen eher darauf verzichten Entscheidungen von Verwaltungen überprüfen zu lassen.
Ganz anders ist das zum Beispiel bei der BARMER, wo es für alle Versicherten die Möglichkeit gibt, den Weg des Widerspruchs zu wählen, wenn sie mit Entscheidungen ihrer Kranken- oder Pflegekasse nicht einverstanden sind. In insgesamt 20 Widerspruchsausschüssen werden in regelmäßigen Abständen die Widersprüche von Versicherten behandelt und entschieden. Auch wenn die Beschäftigten der BARMER oft sehr darum bemüht sind, den Anliegen der Versicherten schon im Vorwege gerecht zu werden, können es pro Tagung eines Ausschusses bis zu 100 Fälle sein, die zu verhandeln sind. Aus eigener Anschauung kann gesagt werden, dass jeder Ausschuss seinen Aufgaben in großer Ernsthaftigkeit nachkommt und sehr genau hinsieht, ob es Möglichkeiten gibt dem Anliegen der Widerspruchsführenden gerecht zu werden. Wichtig ist dabei, dass Versicherte ihren Widerspruch gut begründen und am besten auch immer ärztlich unterstützt vortragen. Dabei kommt es nicht auf juristische Spitzfindigkeiten an. Leider entdecken immer mehr Anwälte das Widerspruchsverfahren als Betätigungsfeld ohne dabei die Interessen der Versicherten tatsächlich im Blickfeld zu haben. Worauf es aber schon ankommt, ist in der Begründung des Widerspruchs möglichst ausführlich vorzutragen, was aus Sicht der Versicherten zu einer anderen Entscheidung der Krankenkasse führen muss. Nur so können die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse tatsächlich Ansatzpunkte finden, um zu einer Entscheidung im Sinne der Versicherten zu kommen.
Auch die Widerspruchsausschüsse sind selbstverständlich an Recht und Gesetz gebunden und können davon nicht abweichen. Ihre „große“ Stunde schlägt immer dann, wenn sie mit einem anderen Blick auf den Sachverhalt Ermessenspielräume ausnutzen können, die vorher anders gesehen wurden.
In der Barmer Versicherten Gemeinschaft- die Unabhängigen e.V. sind ganz viele Menschen engagiert, die sich genau deshalb einsetzen.
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