Nationalpark Elbetal – eine Geschichte vertaner Chancen
Nationalpark Elbetal – eine Geschichte vertaner Chancen
In der Landeszeitung vom 12.10. ist auf Seite 6 eine Rubrik zu finden. „Vor 25 Jahren: Am Sonntag, 12. Oktober 1997: Einstimmig abgelehnt wird der vom Land geplante Nationalpark Elbetal durch den Rat der Gemeinde Amt Neuhaus. Der Rat moniert unter anderem, dass das vorgesehene Gebiet die Kriterien für einen Nationalpark nicht erfülle.“
Damit zeichnete sich früh ab, was zwei Jahre später dann traurige Wirklichkeit wurde. Das groß angelegte Projekt eines weiteren Nationalparkes in Niedersachsen scheiterte vor Gericht aus formalen Gründen. Im Bundesnaturschutzgesetz war geregelt, dass ein Nationalpark nur in Gebieten möglich sei, die nicht oder kaum von Menschen beeinflusst sind. (so §14BNatschG Nationalpark) Das war nach allgemeiner Auffassung eine Regelung, die in Mitteleuropa wohl von keinem Nationalpark erfüllt hätte werden können. Das OVG Lüneburg (Az.: 3 K 2630/98) hatte allerdings ganz offensichtlich keine andere Möglichkeit als zu urteilen, wie es geurteilt hat. Schon damals hätte jedem klar sein können, dass auch der Gang zum Bundesverwaltungsgericht zu keinem anderen Ergebnis hätte führen können.
Was aber genau haben die Gegner des Nationalparkes Elbetal mit ihrem Vorgehen erreicht? Was hat der vermeintliche Erfolg der offenkundig konservativ gesteuerten Kampagne aber bewirkt?
Zunächst einmal führte das Urteil zu - zum Teil sehr hektischen - gesetzgeberischen Aktivitäten wohl nicht nur, aber zuvörderst im Niedersächsischen Landtag. Die Niedersächsischen Nationalparke Harz und Niedersächsisches Wattenmeer waren wie der gescheiterte Elbtalaue-Park durch Verordnung erlassen worden. Dieses, wie sich herausstellte offenkundig falsche Instrument hatte dazu geführt, dass Einzelpersonen der Weg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit offenstand. Diesen Weg ausnutzend hatte ein Landwirt mit tatkräftiger Unterstützung des Landvolkes gegen die Verordnung geklagt und gewonnen. Es wurde berichtet, dass derselbe klagende Landwirt am Tag nach dem Urteil im Umweltministerium in Hannover anrief, um sich danach zu erkundigen, ob denn er trotzdem seine bisherige Förderung bekommen würde. Damit hat er, wenn das so geschehen war, als erster erfahren müssen, wie negativ die Folgen für die Elbtalaue waren. Es stellte sich schnell heraus, dass viele weitere Nachteile folgen sollten. Förderungen wurden verworfen, zukunftsweisende Projekte wurden eingestellt. Am bekanntesten war zu der Zeit der Rückzug der Otto-Stiftung aus der Förderung des Elbetales.
Auch die Diskussionen im Landtag gingen schnell in diese Richtung. Der damalige Vorsitzende der Mehrheitsfraktion Gabriel wollte in einem Gespräch die Fördermittel des Landes in den Harz umlenken. In einem Gespräch (hinter der Regierungsbank) konnte das gemeinsam mit dem damaligen Umweltminister Jüttner, dem umweltpolitischen Sprecher Inselmann, dem Landrat Zühlke und mir verhindert werden. Von diesem Gespräch ausgehend wurde dann die Initiative zur Schaffung eines Biosphärenreservates nach deutschem Naturschutzrecht gestartet. Dieses Biosphärenreservat feiert in dieses Tagen 20-jähriges Bestehen.
Erste Absichten von Nationalparkgegnern zur Einleitung von Klageverfahren gegen die Verordnungen für Harz und Wattenmeer wurden bekannt. Die Nationalparke Harz und Niedersächsisches Wattenmeer wurde insofern als Folge der OVG Lüneburg Entscheidung sehr schnell im rechtlichen Status angehoben. Für sie wurde ein Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt, um sie so vor dem Zugriff der einfachen Rechtswege zu schützen. Das Gesetzgebungsverfahren zum Biosphärenreservat wurde, u.a. von mir in einem bis dahin nicht gekanntem Beteiligungsverfahren begleitet, auf den Weg gebracht.
